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Beitrag von kath.ch | Christkatholische Kirche der Schweiz | 15. Oktober 2023 | 16:47

Bischof PD Dr. Harald Rein, Geistliches Oberhaupt der Christkatholischen Kirche der Schweiz, hat altershalber seinen Rücktritt auf den 30. November 2023 erklärt. Während seiner 14jährigen Amtszeit war er auch 2 Jahre Präsident der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz und 5 Jahre Vorsitzender des Schweizer Rates der Religionen. Während der Corona Pandemie gelang es ihm, den Bundesrat davon zu überzeugen, dass Gottesdienste und religiöse Zeremonien wegen der Religionsfreiheit und der Menschenrechte ein höheres Rechtsgut darstellen als kulturelle Veranstaltungen. Daher waren die Schweizer Kirchen und Religionen während der Corona Pandemie europaweit am wenigsten in ihrer Tätigkeit eingeschränkt.

International war er in der Altkatholischen Internationalen Bischofskonferenz vom Ressort her zuerst für die Beziehungen zu den Orthodoxen Kirchen zuständig und nachher für die Beziehungen zu den anglikanischen Kirchen. Die Kirche von England ernannte ihn ehrenhalber zum «Honorary Assistant Bishop»; ebenso die bischöfliche Episkopalkirche der USA.

Im Christkatholischen Bistum legte Bischof Harald Rein während seines Episkopats den Schwerpunkt auf einen guten Kontakt mit allen Mitgliedern, die Fertigstellung und Herausgabe liturgischer Bücher in allen 3 Landessprachen und auf neue Organisations- und Ausbildungsformen. Denn trotz der grösseren Mitgliederbindung im Kontext einer Kleinkirche, ist auch die Christkatholische Kirche wegen der fortschreitenden Säkularisierung von grossen Veränderungen betroffen.

Der Verabschiedungsgottesdienst, der öffentlich ist, findet am Sonntag, den 29. Oktober 2023, um 16.00 Uhr in der Kirche St. Peter und Paul statt, die gegenüber dem Rathaus in Bern gelegen ist. Es werden viele Gäste aus Ökumene und Politik erwartet.

Am Ende der feierlichen Zeremonie wird Bischof Harald Rein seinen Hirtenstab auf den Hochaltar der Kirche St. Peter und Paul legen. Dort bleibt er, bis der Nachfolger oder die Nachfolgerin nach Wahl, Bischofsweihe und Inthronisation davon Besitz ergreifen kann.

Die Verfassung der Christkatholischen Kirche sieht eine 6- bis 12-monatige Sedisvakanz unter einem vom Synodalrat ernannten Bistumsverweser vor. Das komplexe und das ganze Kirchenvolk miteinbeziehende Wahlverfahren beginnt erst mit dem Eintreten der Vakanz und findet seinen Abschluss mit der Wahl durch die Nationalsynode am 24. Mai 2024 in Aarau. Die Nationalsynode umfasst 120 Mitglieder, davon 1/3 Geistliche und 2/3 Laien.