Ein Logo für den Rat der Religionen.
Sven Weber | Ausbildungsleiter Grafik Fachklasse | Schule für Gestaltung Bern und Biel
Ausgangslage
Der Schweizerische Rat der Religionen möchte ab diesem Jahr mit einer neuen, prägnanteren Erscheinung wahrgenommen werden. Es wurde bewusst eine Zusammenarbeit mit jungen Lernenden gesucht.
Das 3. Lehrjahr der Grafiker*innen (Vollzeitausbildung Grafiker*in EFZ) der Schule für Gestaltung Bern und Biel hat während vier Tagen an Entwürfen gearbeitet.
Am Projekt waren 18 Lernende beteiligt.
Inhaltliche Vorgaben für die Lernenden
Konfessionell neutral, keine Religion soll herausstechen. Auf konkrete religiöse Symbole soll verzichtet werden. Der Rat soll als schweizweit tätiges Gremium wahrgenommen werden.
Personalisierende Elemente (z.B. Gesichter) sind zu vermeiden.
Formale Vorgaben für die Lernenden
Muss zwingend schwarzweiss funktionieren, Farbeinsatz als spätere Option. Textzeile dreisprachig, als Variante auch einsprachig oder als Abkürzung möglich. Als Zeichen kombiniert mit Schrift, jedoch auch als rein typografische Lösung möglich.
Keine typografischen Vorgaben, freie Schriftwahl.
Eine anspruchsvolle Aufgabe
Eine zuvor weitgehend unbekannte Institution für die jungen Lernenden. Religiöse Themen in der Ausbildung kaum wahrnehmbar. Verzicht auf religiöse Symbole. Übergeordneter Anspruch der neuen Erscheinung.
Unser Fazit nach dem Projekt
Die Lernenden haben sich gut auf das anspruchsvolle Thema eingelassen. Das «Symbolverbot» hat sie nicht eingeschränkt. Im Gegenteil sind dadurch innovative und eigenständige Lösungen entstanden.
Das Vorgehen bei der Auswahl
Eine Delegation des Rats der Religionen (Herr Dr. Afshar, Herr Dr. Manoukian und Bischof Dr. Rein) hat zusammen mit den beteiligten Fachlehrpersonen der Schule für Gestaltung eine Vorauswahl getroffen.
Der versammelte Rat mit Vertretung aller Religionen wählte an seiner Sitzung vom 5. März 2020 aus den verbleibenden sechs Vorschlägen die Ränge 1 bis 3 aus, die prämiert werden.
Der 1. Rang wird als neues Logo des Schweizerischen Rats der Religionen umgesetzt.
Aktuell
Der Schweizerische Rat der Religionen steht für eine Gesellschaft, in der Religion in aller Freiheit ausgeübt werden kann

Der Schweizerische Rat der Religionen (SCR) ist zutiefst betroffen vom Terroranschlag der Politsekte „Islamischer Staat (IS)“ am 14. Dezember 2025 in Sydney (Bondi Beach), bei dem jüdische Gläubige während der Feier des Chanukka-Festes ermordet und verletzt wurden.
Wir bekunden den Opfern, ihren Angehörigen und der jüdischen Gemeinschaft unsere tiefe Anteilnahme, religiöse Verbundenheit und uneingeschränkte Solidarität.
Der SCR setzt sich konsequent für die Unantastbarkeit der Menschenwürde, den Dialog, gegenseitigen Respekt und das friedliche Zusammenleben der Religionen ein. Gewalt im Namen Gottes widerspricht dem Glaubensgrundsatz aller Religionen.
Als Rat der Religionen in der Schweiz stehen wir geschlossen gegen jede Form religiös motivierten Hasses – sei es Antisemitismus, Islamfeindlichkeit oder die Abwertung anderer Glaubensgemeinschaften. Wir lassen nicht zu, dass Religion zur Spaltung der Gesellschaft missbraucht wird. Religion darf niemals als Vorwand dienen, um Menschen zu bedrohen, auszugrenzen oder zu verletzen. Im Gegenteil: Aus unseren religiösen Traditionen heraus fühlen wir uns verpflichtet, das Leben zu achten, die Würde jedes Menschen zu schützen und aktiv zum Frieden beizutragen.
Inmitten dieses entsetzlichen Leids gab es Momente der Hoffnung: die Opferbereitschaft eines muslimischen Mannes und eines jüdischen Ehepaares, die ihr eigenes Leben wagten, um Leben zu schützen, indem sie sich den Attentätern in den Weg stellten.
Wer einen unschuldigen Menschen tötet, tötet die ganze Menschheit; wer aber einem Menschen das Leben rettet, rettet die ganze Menschheit, so lesen wir sinngemäss im Talmud (Sanhedrin 4:5) und im Koran (5:32).
Die beherzten Taten eines muslimischen australischen Bürgers und eines jüdischen australischen Ehepaars zum Schutz des Lebens begründet unsere unerschütterliche Hoffnung, dass unsere Religionsgemeinschaften gemeinsam einen Frieden in Gerechtigkeit erstreben und verwirklichen können.
Isabelle Fisher wird neue Generalsekretärin des Schweizerischen Rats der Religionen
Der Schweizerische Rat der Religionen (SCR) freut sich, Isabelle Fisher per 1. Juli 2025 als neue Generalsekretärin begrüssen zu dürfen. Sie übernimmt die Nachfolge von Abel Manoukian, der aus Altersgründen seinen Rücktritt per 30. Juni 2025 erklärt hat und den Rat in den vergangenen Jahren mit grossem Engagement begleitet hat.
Isabelle Fisher bringt ein fundiertes juristisches und kulturwissenschaftliches Profil mit. Sie hat einen Masterabschluss in Rechtswissenschaften der Universität Zürich und ergänzte ihre Ausbildung durch Weiterbildungen in Mediation und Coaching an der Konstanzer Schule für Mediation sowie durch mehrere CAS-Abschlüsse an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) in den Bereichen Kulturmanagement, Kulturmarketing und Kulturvermittlung. Sie ist zweisprachig in Deutsch und Französisch aufgewachsen.
Beruflich ist Isabelle Fisher derzeit als Legal Advisor bei Helvetas tätig und fungiert gleichzeitig als Generalsekretärin des Fachverbands Gewaltberatung Schweiz. Darüber hinaus engagiert sie sich seit 2023 ehrenamtlich im Zürcher Forum der Religionen.
Mit ihrer interdisziplinären Kompetenz, ihrer Erfahrung im interreligiösen Dialog und ihrem Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt bringt Isabelle Fisher beste Voraussetzungen mit, um die Arbeit des SCR mit frischen Impulsen weiterzuführen.
Die neue Generalsekretärin sagt zu ihrer neuen Aufgabe:
«Ich freue mich darauf, die verbindenden Elemente zwischen den Religionsgemeinschaften sichtbar zu machen und den interreligiösen Dialog aktiv mitzugestalten. Es ist mir ein Anliegen, die religiöse Vielfalt in der Schweiz hervorzuheben und Wege aufzuzeigen, wie ein respektvolles und friedliches Zusammenleben gelingen kann. Dabei ist für mich Aufklärungsarbeit von zentraler Bedeutung – als Schlüssel für mehr Verständnis, Offenheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ich möchte mich dafür einsetzen, den Schweizerischen Rat der Religionen (SCR) als eine in der ganzen Schweiz anerkannte Instanz im interreligiösen Dialog zu stärken und nachhaltig zu etablieren.»
Der Schweizerische Rat der Religionen freut sich auf die Zusammenarbeit und wünscht Isabelle Fisher einen erfolgreichen Start in ihrer neuen Funktion.
Medienkontakt
Abel Manoukian, Dr. theol.
Generalsekretär des SCR
Sulgenauweg 26 CH-3007 Bern
T + 41 31 370 25 56
Stellungnahme des Schweizerischen Rats der Religionen zu religiösen Symbolen in Öffentlichkeit und Schule
Stellungnahme des Schweizerischen Rats der Religionen zu religiösen Symbolen in Öffentlichkeit und Schule
Der Schweizerische Rat der Religionen (SCR) setzt sich für eine Gesellschaft ein, in der Menschen unterschiedlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen friedlich zusammenleben können. Der SCR ist überzeugt, dass der respektvolle Umgang miteinander eine wichtige Grundlage für den gesellschaftlichen Zusammenhalt bildet.
Basierend für die Stellungnahme des SCR ist Artikel 15 der Bundesverfassung zur Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Religiöse Symbole[1] im öffentlichen Raum
Der SCR bekräftigt seine Haltung, dass Menschen das Recht haben, ihre religiöse Überzeugung auch im öffentlichen Raum sichtbar zu leben. Das Tragen religiöser Symbole ist Ausdruck der positiven Religionsfreiheit und Teil der Möglichkeit, eine Religion individuell und gemeinschaftlich auszuüben.
Eine offene Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass unterschiedliche religiöse Ausdrucksformen sichtbar sein können und Menschen mit verschiedenen Überzeugungen einander respektvoll begegnen. Der SCR setzt sich deshalb dafür ein, dass Personen nicht diskriminiert werden, ungeachtet davon, ob sie sich dazu entscheiden, religiöse Symbole zu tragen oder nicht.
Gleichzeitig betont der SCR, dass Religionsfreiheit immer auch die Freiheit einschliesst, keine religiösen Symbole zu tragen oder eine religiöse Praxis abzulehnen. Religiöse Überzeugungen und Ausdrucksformen müssen auf einer freien Entscheidung beruhen. Der SCR setzt sich dafür ein, dass die Religionsgemeinschaften und Kirchen, die er vertritt, die Freiheit und Selbstbestimmung ihrer Mitglieder achten und insbesondere sicherzustellen, dass Menschen ihre religiöse Haltung frei entwickeln und ausleben können und sich auch von religiösen Praktiken distanzieren oder lossagen können.
Religiöse Symbole von Schülerinnen und Schülern
Der SCR spricht sich dafür aus, dass Schülerinnen und Schüler religiöse Symbole in der Schule tragen können sollen.
Die Religionsfreiheit der Kinder und Jugendlichen als verfassungsmässiges Grundrecht ist zu achten. Das Verbot des Tragens religiöser Symbole in der Schule wäre ein unverhältnismässiger Grundrechtseingriff.
Die Schule ist ein zentraler Ort, an dem Kinder und Jugendliche lernen, mit unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen umzugehen. Eine Schule, die religiöse Vielfalt sichtbar macht und den respektvollen Austausch ermöglicht, leistet einen wichtigen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben in einer pluralen Gesellschaft. Sie steht für Menschenwürde, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Respekt vor Vielfalt und sozialen Zusammenhalt.
Die religiöse Neutralität der Schule bedeutet nicht, dass Religion unsichtbar gemacht werden muss. Sie bedeutet vielmehr, dass der Staat keine Religion bevorzugt oder benachteiligt und allen Menschen unabhängig von ihrer Überzeugung gleich begegnet. Die Schule soll einen Schutzraum zum Lernen bieten. Sie muss vor Ort dann einschreiten, wenn religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen zu Ausgrenzung, Anfeindung oder Einschränkung der Freiheit anderer führen.
Gleichzeitig betont der SCR die Verantwortung der Eltern. Kinder dürfen nicht unter Druck gesetzt oder aufgrund religiöser Symbole ausgegrenzt werden. Die Freiheit und das Wohl des Kindes müssen stets im Zentrum stehen.
Religiöse Symbole von Lehrpersonen
Der SCR spricht sich gegen ein nationales Verbot religiöser Symbole für Lehrpersonen aus.
Lehrpersonen nehmen im schulischen Kontext eine besondere Rolle ein. Sie tragen Verantwortung dafür, dass die Schule als Ort der Offenheit, des Respekts und der religiösen Neutralität funktioniert. Diese Verantwortung entsteht jedoch nicht allein durch das äussere Erscheinungsbild einer Person, sondern insbesondere durch ihr professionelles Verhalten, ihre pädagogische Haltung und ihre Fähigkeit, unterschiedliche Perspektiven aufzuzeigen und reflektiert damit umzugehen.
Religiöse Symbole allein stellen nach Auffassung des SCR keine ausreichende Grundlage für die Annahme dar, dass eine Lehrperson Schülerinnen und Schüler beeinflusst oder indoktriniert. Entscheidend sind die fachliche Kompetenz, die professionelle Distanz und die Einhaltung des Bildungsauftrags der Schule.
Der SCR anerkennt gleichzeitig, dass die konkreten Situationen unterschiedlich sein können. Fragen im Zusammenhang mit religiösen Symbolen von Lehrpersonen sollen deshalb im jeweiligen gesellschaftlichen und schulischen Kontext beurteilt werden. Die kantonale Zuständigkeit im Bildungsbereich ist dabei zu respektieren. Sollten Kantone sich entscheiden, religiöse Symbole für Lehrpersonen zu verbieten, sollte dies nur unter bestimmten Voraussetzungen geschehen, sofern sie rechtlich abgestützt, sachlich begründet, verhältnismässig, diskriminierungsfrei und auf den Schutz legitimer öffentlicher Interessen ausgerichtet sind.
Der SCR fordert von den Ausbildungseinrichtungen für Lehrpersonen, dass Fragen von Religion, Weltanschauung und gesellschaftlicher Vielfalt in den Lehrgängen stärker berücksichtigt werden. Pädagogische Hochschulen leisten einen wichtigen Beitrag, damit Lehrpersonen kompetent und professionell mit ihrer eigenen weltanschaulichen und religiösen Verortung umgehen können und die Grundwerte der Schule wie Gleichstellung, Chancengleichheit, religiöse Neutralität fordern und fördern.
Verantwortung für eine vielfältige Gesellschaft
Der SCR ist überzeugt, dass die Antwort auf gesellschaftliche Vielfalt nicht in einer Verdrängung von Religion aus dem öffentlichen Raum liegen kann. Ebenso wenig darf religiöse Zugehörigkeit dazu führen, dass Menschen unter Druck gesetzt oder andere Überzeugungen abgewertet werden.
Die Religionsgemeinschaften und Kirchen verpflichten sich, ihren Beitrag zu einer offenen, friedlichen und pluralen Gesellschaft zu leisten. Dazu gehören die Förderung von gegenseitigem Respekt, Chancengleichheit, die Ablehnung von Extremismus und Zwang sowie die Bereitschaft, die eigene Tradition kritisch und verantwortungsvoll zu reflektieren.
Der Schweizerische Rat der Religionen setzt sich dafür ein, dass Religion in der Öffentlichkeit sichtbar sein darf und gleichzeitig der Schutz der Freiheit aller Menschen gewährleistet bleibt.
[1] Religiöse Symbole beinhalten auch religiös konnotierte Kleidung
Das Wimmelbuch vom Zusammenleben der Religionen und Kulturen
Mit der Herausgabe des „Wimmelbuchs zum Zusammenleben der Religionen und Kulturen“ setzt der SCR ein Zeichen für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung und globaler Krisen ist es wichtig, den Dialog zwischen Menschen unterschiedlicher Religionen zu stärken und sichtbar zu machen, was sie verbindet.
Gemeinsam mit dem Verlag vatter&vatter entwickelt der SCR ein interreligiöses Wimmelbuch für Kinder, Familien und Lehrpersonen. Auf liebevoll gestalteten Doppelseiten werden Menschen verschiedener Religionen und Kulturen in ihrem gemeinsamen Alltag gezeigt. Die Geschichten verlaufen nebeneinander, kreuzen sich und entwickeln sich weiter – ganz so, wie das Zusammenleben in der Schweiz.
Das Wimmelbuch lädt zum Entdecken, Erzählen und Nachfragen ein. Es vermittelt Kindern auf spielerische Weise einen ersten Zugang zu den verschiedenen Religionen in der Schweiz und fördert früh ein Bewusstsein für religiöse Vielfalt, gegenseitigen Respekt und Offenheit. So leistet das Projekt einen wertvollen Beitrag zu interreligiösem Verständnis und einem gelingenden Miteinander.
Es kann unter diesem Link vorbestellt werden: https://vatterundvatter.ch/produkt/das-wimmelbuch-vom-zusammenleben/