Laut Schweizerischem Rat der Religionen (SCR) muss die Möglichkeit bestehen, die Religion zu wechseln. Basis ist die schweizerische Rechtsordnung. Was die Frauenvertretung im Rat der Religionen betrifft, wird den Kirchen und Religionsgemeinschaften der Einbezug von ständigen Expertinnen vorgeschlagen. Weiter soll die Beziehungspflege mit der Interreligiösen Arbeitsgemeinschaft der Schweiz IRAS-COTIS vertieft werden.
Die so genannte Konversion wird in den einzelnen Religionsgemeinschaften theologisch unterschiedlich beurteilt. Der Wechsel eines Menschen zu einer anderen Religion muss jedoch im Licht der geltenden Rechtsordnung beurteilt werden. Aus der Religionsfreiheit erwächst prinzipiell auch die Freiheit, seine Religion zu wechseln, sagten die Mitglieder des Schweizerischen Rates Religionen an ihrer dritten Sitzung vom 22. Januar 2007 in Solothurn. Die Entscheidungsfreiheit zur Konversion ist in der Praxis jedoch durch kulturelle oder familiäre Traditionen eingeschränkt. Der Rat der Religionen will dieses Problem weiter vertieft behandeln.
Der Rat der Religionen besteht aus Männern, da von den beteiligten Kirchen und Religionsgemeinschaften zurzeit keine Frau das Präsidium innehat. Ein Vernehmlassungs-verfahren zeigte, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften vom SCR vorgeschlagene Optionen der Frauenbeteiligung unterschiedlich beurteilen. Nach eingehender Beratung sprachen sich die Mitglieder des SCR für die Erweiterung des Gremiums durch ständige Expertinnen aus. Nun sollen die Leitungen der am SCR beteiligten Kirchen und Religionsgemeinschaften diesem Kompromiss zustimmen.
Der SCR hat ausserdem eine Delegation der Interreligiösen Arbeitsgemeinschaft der Schweiz IRAS-COTIS empfangen. IRAS-COTIS und SCR wollen durch eine gute Kommunikation und regelmässige Beziehungspflege ihre Aufgabenteilung optimieren. Konsens besteht darin, dass der Schweizerische Rat der Religionen für religionspolitische Fragen zuständig ist. IRAS-COTIS vernetzt die regionalen Runden Tische der Religionen in der Schweiz und setzt sich für die Verständigung zwischen den Angehörigen der verschiedenen Religionsgemeinschaften an der Basis ein.