Am 1. Juli 2016 startete im Testbetrieb Zürich ein Pilotprojekt für eine muslimische Seelsorge in den Bundesasylzentren. Es wurde vom Staatssekretariat für Migration (SEM) in enger Zusammenarbeit mit den reformierten und katholischen Landeskirchen und dem Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund (SIG) erarbeitet. Für die Umsetzung des Pilotprojektes wurde die muslimische Partnerorganisation Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) bestimmt. Ziel des einjährigen Projekts ist es, zu prüfen, ob die flächendeckende Einführung einer muslimischen Seelsorge in den Bundesasylzentren möglich ist und welchen Nutzen ein solches Angebot hat. Das Projekt wird durch das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft der Universität Freiburg evaluiert.

Während der einjährigen Pilotphase werden drei muslimische Seelsorgende, eine Frau und zwei Männer, durch das SEM im Auftragsverhältnis angestellt und teilen sich ein Stellenpensum von 70 Prozent. Die Bewerberinnen und Bewerber, welche dem SEM von der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) empfohlen wurden, mussten einen von den Schweizer Landeskirchen und dem SEM aufgestellten Kriterienkatalog erfüllen. Der Katalog richtet sich nach den vom Justizvollzug des Kantons Zürich erlassenen Verfahrensbestimmungen für die Zulassung und den Entzug von Gefängnisseelsorgenden. Sowohl die VIOZ als auch die von ihr empfohlenen Einzelpersonen wurden vom Nachrichtendienst des Bundes und SEM-intern geprüft.

Breite Unterstützung durch die Landeskirchen
Die seelsorgerische Tätigkeit in den Bundesasylzentren wird heute durch den Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK), die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Christkatholische Kirche der Schweiz (CKS) und den Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund (SIG) in Zusammenarbeit mit den kantonalen Landeskirchen  erbracht. Diese Organisationen haben mit dem damaligen Bundesamt für Flüchtlinge im Jahr 2002 eine „Rahmenvereinbarung für die regionalen Seelsorgedienste in den Empfangsstellen für Asylsuchende“ abgeschlossen.

Seit längerem haben sich insbesondere die Landeskirchen sowie das SEM mit der Frage auseinandergesetzt, ob und in welcher Form eine muslimische Seelsorge in den Bundesasylzentren angeboten werden kann. Ein erstes Pilotprojekt im Empfangs- und Verfahrenszentrum Chiasso untersuchte von September bis Dezember 2013, ob die Anwesenheit und Beratung durch einen islamischen Seelsorgenden das Zusammenleben im Zentrum positiv beeinflusst. Das Projekt, das von der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) durchgeführt wurde, konnte eine Reihe vertiefender Fragestellungen aufzeigen, die das SEM seither in enger Zusammenarbeit mit den Landeskirchen mehrheitlich klären konnte. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sind in das neue Pilotprojekt eingeflossen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.ejpd.admin.ch

Kontakt/Rückfragen: Informationsdienst SEM, Staatssekretariat für Migration
058 465 78 44; medien@sem.admin.ch
Pressemitteilung: Interreligiöser Runder Tisch im Kanton Zürich